Freitag, 22. Mai 2009

Muss man StudentIn sein um StudentInnen zu vertreten?

Folgende Geschichte hab ich bei der taz gefunden: Eine Vertreterin der Studierenden im fzs ist keine Studentin mehr, darf aber trotzdem weiter arbeiten. Während die Asta der Ansicht war sie sei nicht mehr tragbar, sieht der fzs kein Problem. Und da ich selber auch im Stupa meiner Uni sitze, stellt sich für mich die Frage, muss jemand StudentIn sein um StudentInnen zu vertreten?

Sicher ist es praktisch wenn man selber als studiert und somit auch Ahnung von dem hat was man selber vertritt. Beispielsweise wäre es ja schlecht wenn ich mich mit dem Bolagna Prozess befasse und selber gar nicht weiß wie viel Stress durch überfüllte Stundenpläne und Leistungsdruck damit auf die Studierenden zu kommt. Da hilft es natürlich auch nichts wenn ich vor fünf Jahren studiert habe und mich somit mit den neuen Verhältnissen gar nicht auskenne. So gesehen ist es sicher praktisch selber zu studieren, doch anders rum darf man ja auch sagen das ein Berufspolitiker nicht mehr selber tätig ist. Unser Finanzminister beispielsweise leitet ja auch nicht gleichzeitig ein Unternehmen um zu sehen wie sich seine Maßnahmen auf die Real Wirtschaft auswirken. Wäre auch kaum möglich, da die Aufgaben als Minister schon genug Zeit in Anspruch nehmen. Genau so könnte man auch bei den VertreterInnen der StudentInnen argumentieren, je weniger sie selber studieren, desto mehr Zeit haben sie für die Anliegen ihrer Wähler.

Dementsprechend würde ich sagen, das es nicht schlimm ist wenn, wie im jetzigen Fall, eine Vertreterin gar nicht studiert, solange es sich nicht um einen Dauerzustand, sondern nur um ein kurze Auszeit handelt. Erst wenn jemand so lange nicht mehr studiert, das jegliche Verbindung zur Uni verloren gegangen ist, stellt es ein meinen Augen ein Problem dar.

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