Donnerstag, 2. April 2009

Freie Meinung nur für Erkennbare?

Das Recht auf eine eigene Meinung und das Demonstrationsrecht sind eigentlich schon im Grundgesetz verankert, das stört jedoch nicht wenn es darum geht DemonstrantInnen zu kriminalisieren und ihnen diese Grundrechte zu nehmen, um potentiellen RandaliererInnen schon im voraus fest zu machen. Auf jeder Demonstration herrscht grundsätzlich das Vermummungsverbot, heißt das sich DemonstrantInnen keine Tücher bis über die Nase ziehen dürfen und Kapuzenpullis und Sonnenbrillen nur teilweise erlaubt sind. Doch scheinbar reicht das heute nicht mehr, erst vor kurzem war ich bei einer Demonstration die abgesagt wurde, da die Polizei sich weigerte los zulaufen solange DemonstrantInnen auch nur irgendetwas im Gesicht haben und nun werden auch strenge Auflagen für den Nato-Gipfel ausgesprochen.

Die Argumentation der PolizistInnen ist klar, wenn es zu Ausschreitungen kommt will man auf alle Fälle sichergehen das die RandaliererInnen auf ihren Kameras bereits eingefangen sind. Doch das auch tausende von unschuldigen Menschen gefilmt werden und somit ihrer Grundrechte beraubt werden übersieht man gerne. Das bei viele Demonstrationen politische Gegner, wie beispielsweise Nazis, ebenfalls filmen um ihre zukünftigen Opfer schon mal zu sehen,wird einfach mal angezweifelt. Das es manchen Menschen vielleicht nicht recht ist wenn ihre Bekannten und Arbeitskollegen sie am nächsten in der Zeitung sehen und nachlesen dürfen welche politischen Ansichten sie haben, wird nicht verstanden. Hauptsache ist doch das man per Videobeweis nachweisen kann wer von den RandaliererInnen vorher auch demonstriert hat, warum hier nicht wie sonst immer eine Aussage einer PolizistIn reicht und warum das überhaupt wichtig ist und es nicht reicht zu filmen wenn es ausnahmsweise mal zu Ausschreitungen kommt bleibt ein Geheimnis.

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